Beitragsordnung jacklab e.V.
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[edit] Beitragsordnung
[edit] 1. Mitgliedsbeiträge
(1) Ordentliche Mitglieder des Vereins jacklab e.V. zahlen entsprechend § 7 Absatz 1 der Satzung des Vereins einen jährlich zu errichtenden Mitgliedsbeitrag
(2) Fördermitglieder legen die Höhe ihres Jahresbeitrages durch eine schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber fest.
[edit] 2. Verwendungen
(1) Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet.
(2) Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft.
[edit] 3. Beitragshöhe
(1) Der Beitrag beträgt jährlich 24.- Euro
(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 12.- Euro
(3) Alle Einzahlungen werden einmal jährlich mit einer Spendenquittung bestätigt.
[edit] 4. Zahlungsmodus
(1) Der Beitrag ist im voraus zu entrichten. Das Beitragsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr, der Beitrag sollte im ersten Monat entrichtet worden sein.
(2) Die Beitragszahlung sollte per Überweisung auf das Konto des Vereins geschehen Dabei ist die Mitgliedsnummer anzugeben.
[edit] 5. Ermäßigungen
(1) Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger sowie weitere Personen kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
(2) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht, die Ermäßigung beginnt bei vorliegen der in Absatz 1 genannten Bedingungen.
[edit] 6. Leistungsstörungen
(1) Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht nicht nach, weist der Vorstand das Mitglied darauf hin.
(2) Der Vorstand kann eine Erstattung der dem Verein infolge der Nichtzahlung des Beitrages entstandenen Kosten (wie Porto etc.) verlangen.
(3) In Härtefällen kann der Vorstand Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen, aber auch entsprechend § 6 Absatz 5 der Satzung die Mitgliedschaft beenden.

