Gebäudenutzungsvertrag

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[edit] Nutzungsvertrag


über das Gebäude Am Baggerloch 20 in 27572 Bremerhaven

zwischen jacklab e.V. Geschäftsführung / Jan Möckel

und

Nutz Nutzermann



[edit] Nutzungsumfang

Der jacklab e.V. räumt Nutz Nutzermann ein Nutzungsrecht über die mit der Geschäftsführung vereinbarten Räumlichkeiten der jacklab e.V. Geschäftsstelle zu den vereinbarten Zeiten ein. Nutz Nutzermann ist berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Räume nach entsprechender Absprache mit der Geschäftsführung zu seinem Zweck einzurichten.

Die Geschäftsführung koordiniert leitend die Vergabe, Einrichtung und Nutzungszeiten der jeweiligen Räume. Die Nutzungszeiten sind am Aushang der Geschäftsführung einzusehen und gegebenenfalls einzutragen. Es wird darum gebeten, Benutzungen außerhalb der vorgegebenen Zeiten mit der Geschäftsführung mindestens 2 Tage vor dem Termin abzusprechen. Eine Nutzung außerhalb der Vereinbarungen kann nicht garantiert werden.

Das Nutzungsrecht beinhaltet alle Räume sowie Küche und Toiletten. Zusätzlich können Telefon innerhalb des T-Com Netzes und Internet im vollen Umfang genutzt werden. Die vorhandenen Geräte und Computer aller Beteiligten dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Besitzer und nach vorheriger Einweisung mitgenutzt werden.

[edit] Nutzungsgebühr

Die Nutzungsgebühr wird zu gleichen Anteilen von den Gesamtkosten des Mietobjektes auf die Nutzer umgeschlagen und beinhaltet die Gesamtkosten plus einen "Pufferbetrag". Die Nutzungsgebühr ist am 1. des laufenden Monats auf das Konto des jacklab e.V. bei der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln, BLZ: 292 501 50, Kontonummer: 101022263, zu überweisen und beträgt für das Kalenderjahr des jacklab e. V. von Juni 2008 bis Juni 2009 pro Nutzer und Monat Euro 25,00.

Über die Verwendung von Überschüssen wird mehrheitlich von allen Nutzern entschieden und können auf Wunsch anteilig ausgezahlt werden. Entsprechende Mehrkosten sind von allen Nutzern anteilig zu tragen. Alle Fragen zur aktuellen finanziellen Situation werden zeitnah kommuniziert.

Die Nutzungsgebühr für den einzelnen Nutzer erhöht sich anteilig bei Kündigung eines Nutzers.

[edit] Kündigung der Nutzung

Die Nutzung kann von der Geschäftsführung mit sofortiger Wirkung zum 1. des Folgemonats beendet werden. Durch Zahlung einer Nutzungssicherheit kann eine bis zu 3 monatige Kündigungsfrist erwirkt werden. Die Nutzungssicherheit beträgt pro Monat den persönlichen Nutzungsanteil und ist auf das Konto des jacklab.e.V. zu überweisen mit dem Vermerk "Nutzungssicherheit".

Der Nutzer kann jederzeit die Nutzung zum nächsten Termin kündigen. Dies ist fristgemäß einen Kalendermonat vor dem 1. des Folgemonats schriftlich der Geschäftsführung mitzuteilen.

[edit] Sorgfaltspflichten

Alle Fenster und Türen sind nach Nutzung der Räumlichkeiten grundsätzlich zu verschließen. Für regelmäßiges Lüften und für ein den Witterungsbedingungen angemessenen Betrieb der Heizung ist Sorge zu tragen. Für regelmäßige Sauberkeit und Ordnung ist jeder zu seinem Anteil verpflichtet, das schließt auch die Reinigung der Küche und Toiletten mit ein. Die Entsorgung von Abfällen und Pfandflaschen geschieht eigenständig und regelmäßig. Aus Rücksichtnahme auf Menschen und technische Ausstattung ist der Genuss von Alkohol und Tabak in den Räumlichkeiten angemessen zu reduzieren.

Es ist verboten, die Gebäudeschlüssel mit der Adresse zu versehen oder diese an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Umgang mit offenen Licht ist im und um das Gebäude verboten. Das Parken von Fahrzeugen auf den Rasen und das Unterstellen von Fahrrädern im Gebäude ist nicht gestattet.

Der Umgang unter den Nutzern sollte von Respekt und Toleranz gekennzeichnet sein.

[edit] Verantwortungsklausel

Jeder ist für die ausreichende Deckung im Schadensfall selbst verantwortlich. Eine Deckung durch eine Versicherung wird durch einen separaten Vertrag geregelt und festgelegt.

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